Mehrertrag bei Anlagen mit unterschiedlicher Höhe und Rotordurchmesser
Quelle: www.wind-fgw.de
Dichtung und Wahrheit
Beim Bürgerentscheid am 11. Juli stehen zwei Vorlagen zur Abstimmung, die des Bürgerbegehrens und die der Bezirksversammlung. Während das Bürgerbegehren die Änderung des Flächennutzungsplanes ablehnt, will die
Bezirksversammlung durch einen neuen Flächennutzungsplan vier Flächen für leistungsfähige Windkraftanlagen ausweisen lassen. Über das Für und Wider ist eine große Diskussion in Gang gekommen, bei der zum Teil mit
Argumenten gearbeitet wird, die nicht stimmen. Auch werden Forderungen aufgestellt, die die Energiewende in Bergedorf verhindern würden. Deshalb wollen wir an dieser Stelle auf ein paar Behauptungen und Forderungen eingehen, die die Gegner einer Änderung des Flächennutzungsplanes vorbringen.
Forderung: Die Windenergieanlagen dürfen nicht höher als 100 Meter sein.
Tatsache: Eine Höhenbeschränkung der Windkraftanlagen auf 100 Meter würde die Energiewende in Bergedorf erschweren oder verhindern. Je höher eine Windkraftanlage ist, desto mehr Strom kann sie produzieren.
Experten gehen davon aus, dass für jeden Höhenmeter die Stromproduktion um 1% steigt. Wenn Bergedorf seinen Haushaltsstrom selbst durch Windkraft decken will, dann müssen entweder Windkraftanlagen gebaut, die deutlich höher als 100 Meter sind. Oder es müssten erheblich mehr Windkraftanlagen im Landgebiet gebaut werden als bisher. Das würde aber die Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande erheblich beeinträchtigen.
Behauptung: Höhere Windkraftanlagen zerstören das Bild der Kulturlandschaft
Tatsache: Ja, es gibt eine Veränderung, allerdings nicht so, wie es die Bürgerinitiative in Fotomontagen dargestellt hat. Denn durch die vorgesehene Reihung der Anlagen soll ein viel ruhigeres Landschaftsbild erreicht werden als von der Initiative vorgespiegelt.
Forderung: Die neuen Windenergieanlagen sollten mindestens 1500 Meter Abstand zur Wohnbebauung.
Tatsache: Das ist nicht sinnvoll. Bei einem Mindestabstand von 1500 Metern sind nämlich überhaupt keine Windenergieanlagen in Bergedorf möglich. Das hätte fatale Folgen für die Energiewende. Der neue Flächennutzungsplan sieht zu Siedlungsgebieten Mindestabstände von 500 Metern vor – das entspricht z.B. dem Abstand vom S-Bahnhof Bergedorf bis zum Bergedorfer Marktplatz oder etwa der Länge von fünf aneinander gereihten Fußballfeldern. In der Praxis werden die Abstände meist deutlich darüber liegen.
Behauptung: Die Windenergieanlagen verursachen gesundheitsschädlichen Lärm.
Tatsache: Sicherlich laufen technische Großgeräte nicht geräuschlos. Die Umweltauflagen sind aber so hoch, dass die in Bergedorf geplanten Anlagen nicht lauter sein werden als die bisherigen. Dies gilt auch für Infraschall (Töne im für Menschen nichthörbaren Bereich). Simulationen haben ergeben, dass das Geräusch der vorgesehenen Anlagen bereits in einer Entfernung von 200 Metern nur noch 45 Dezibel (dB) beträgt. Das entspricht Zimmerlautstärke. Das Wohnen an einer Schnellstraße (über 65 dB) oder an viel befahrenen Güterverkehrsstrecken (über 70 dB) ist deutlich anstrengender für die Betroffenen.
Behauptung: Schattenwurf soll eine weitere negative Auswirkung der zukünftigen Windenergieanlagen sein, führt die Bürgerinitiative u. a. in einem Film an.
Tatsache: Das ist irreführend. Den im Film gezeigten Schattenwurf am Ochsenwerder Norderdeich erzeugt die seit 1991 vorhandene Windenergieanlage. Sie steht in 340 Metern Entfernung zur Wohnbebauung.
Der Rotor dieser Anlage dreht sich mit 36 Umdrehungen pro Minute. Sie wird als erste im Rahmen des Repowering abgebaut. Die neue Anlage ist mit einem Abstand von mehr als 500 Metern Entfernung deutlich weiter vom nächsten Haus entfernt. Und sie arbeitet mit ca. 12 Umdrehungen in der Minute deutlich langsamer als die alte. Insgesamt wird damit der Schattenwurf deutlich abgemildert. Außerdem dürfen laut Gesetz Windenergieanlagen maximal 30 Minuten am Tag und zusammengerechnet nur 8 Stunden pro Jahr Schatten auf Wohnhäuser werfen. Werden diese Werte überschritten, schalten sich die Anlagen automatisch ab.
Behauptung: Blendung durch Beleuchtung der Windkraftanlagen.
Tatsache: Das ist übertrieben. Um die Sicherheit im Flugverkehr zu gewährleisten, müssen die neuen Anlagen beleuchtet werden. Anders als von der Bürgerinitiative suggeriert, werden heutige Anlagen nicht mit einem früher üblichen Xenon Doppelblitzsystem (Lichtstärke 2000 Candela) ausgerüstet, sondern mit LED-Feuer (maximal 100 Candela). Zusätzlich erhalten die Anlagen ein Sichtweitenmessgerät. Damit wird die Lichtstärke bei guter Sicht auf bis zu 10 Candela reduziert. Das entspricht in etwa der Helligkeit einer 10 Watt Glühlampe.